17. Januar 2022
Liebe Tischtennisfreunde,
am 16.01.2022 ist eine neue Fassung der Coronaschutzverordnung NRW in Kraft getreten. Diese konkretisiert die Regelungen, welche Personen als „geboostert“ gelten und welche Personen diesem Personenkreis bezogen auf die Erleichterungen bei Zugangsbeschränkungen (Ausnahmen von der Testpflicht bei 2G+) gleichgestellt sind:
Als geboostert gilt, wer insgesamt dreifach mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff geimpft ist (unabhängig von der Kombination der Impfstoffe). Der Status gilt unmittelbar nach der letzten Impfung.
Geboosterten Personen gleichgestellt sind:
- Personen, die mindestens einmal geimpft sowie genesen sind (unabhängig von der Reihenfolge von Impfung und Infektion);
- Personen, die zweifach geimpft sind und bei denen die letzte Impfung mehr als 14 Tage, aber weniger als 90 Tage zurückliegt; sowie
- Personen, die genesen sind, sofern die nachgewiesene Infektion mehr als 27 Tage, aber weniger als 90 Tage zurückliegt.
Als Nachweis einer Infektion bzw. Genesung gilt der laborbestätigte Nachweis eines PCR-Tests.
Die vorgenannte Regelung betrifft insbesondere Personen, die mit dem Vakzin von Johnson & Johnson geimpft wurden. Wer also mit seine Erstimpfung mit Johnson & Johnson hatte, hat diese "neue" Regelgung zu beachten. Wenn die 2. Impfung länger als 90 zurückliegt, ist man "geboosterten" Personen nicht mehr gleichgestellt und ein negativer Testnachweis erforderlich! Bitte beachtet dies, wenn ihr am Training teilnehmen möchtet.
Darüber hinaus bringt Erleichterungen für Personen, die erst kürzlich ein zweites Mal geimpft wurden oder genesen sind, mit sich. Wenn sich Regelungen wieder ändern, wird hier informiert.
Hier findet Ihr die ab dem 16.01.2022 gültige Fassung der Coronaschutzverordnung NRW im Wortlaut:
https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/220115_coronaschvo_ab_16.01.2022_lesefassung.pdf
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